Unser Service für Mieter

Erfahren Sie, warum Tausende von Kunden uns ihr Vertrauen schenken.

  • 1. Besichtigungstermine
    • Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, Telefonnummer:+ 33 1 47 03 14 20. Die Besichtigungen sind kostenlos und auf 3 Wohnungen begrenzt.

  • 2. Maklergebühr
    • Die Vergütung des Auftragnehmers obliegt dem Mieter:
      - Bei einer Mietdauer von 12 Monaten: 13% der Jahresmiete inkl. MwSt.
      - Bei einer Mietdauer von mehr als 12 Monaten: 13% der Jahresmiete inkl. MwSt.

      Die Vergütung des Auftragnehmers obliegt dem Mieter:
      - Bei einer Mietdauer von mehr als 12 Monaten: 12% der Jahresmiete inkl. MwSt., wenn der Mieter ein Unternehmen ist.

      Stellt die Wohnung den Hauptwohnsitz des Mieters dar, wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter laut dem Gesetz Alur, wie folgt geteilt:
      Für den Mieter - 15 € inkl. MwSt. /m²
      Die Gebühren für die Leistungen Besichtigungen, Erstellen des Mietantrags und Aufsetzen des Mietvertrags belaufen sich auf 12 € inkl. MwSt. /m²
      Die Kosten der durch einen externen Anbieter durchgeführten Wohnungsübergabe gehen jeweils des Mieters (3 € inkl. MwSt./m²).
      Für den Vermieter:
      Die Gebühren belaufen sich auf 4 % der Jahresmiete inkl. MwSt. für einen verlängerbaren Vertrag.

      Verlängerung eines zivilrechtlichen Mietvertrags in einen Mietvertrag für den Hauptwohnsitz. - Zu Lasten des Eigentümers: 3,34 % inkl. MwSt. der Jahresmiete.

  • 3. Hinterlegung der Kaution
    • Die Kaution entspricht in der Regel 2 Monatsmieten, sie reduziert sich auf 1 Monatsmiete.
      WICHTIG
      Die Kaution wird vom Besitzer eingezogen, er erstattet sie dem Mieter innerhalb einer 2-Monatsfrist ab der Wohnungsübergabe nach Ablauf der Mietdauer zurück.

  • 4. Zahlung der Miete
    • Monatliche Zahlung (oder Zahlung im Voraus) - Einzug der Kaution durch den Besitzer.

  • 5. Kostenvoranschlag
    • Sie erhalten von uns per E-Mail einen detaillierten Kostenvoranschlag über alle Mietkosten.
      Verwenden Sie in der entsprechenden Wohnungsanzeige das Formular "Anfrage", in dem Sie bitte die gewünschte Mietdauer angeben.

  • 6. Mietantrag
    • Alle Unterlagen und Nachweise zur Identität und zum Einkommen des potentiellen Mieters bilden zusammen den Mietantrag . Nach dessen Vervollständigung wird die vertrauliche Akte dem Vermieter zur Genehmigung vorgelegt. Bei Genehmigung durch den Vermieter, nehmen wir es vor, den Mietvertrag aufzusetzen.
      Nachstehend die Liste der vorzulegenden Dokumente:

      Student / Praktikant:
      - Beidseitige Kopie von Personalausweis oder Reisepass
      - Beidseitige Kopie des Studentenausweises
      - Kopie der Studienbescheinigung
      - Kopie des Praktikumsvertrags
      - Bankverbindungsbescheinigung (RIB für Relevé d'Identité Bancaire)

      Angestellter:
      - Beidseitige Kopie von Personalausweis oder Reisepass
      - Bescheinigung über das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber
      - Kopie Ihrer letzten drei Gehaltsabrechnungen
      - Kopie Ihres letzten Steuerbescheids
      - Bankverbindungsbescheinigung (RIB für Relevé d'Identité Bancaire)

      Freiberufler:
      - Beidseitige Kopie von Personalausweis oder Reisepass
      - Kopie Ihrer zwei letzten Steuerbescheide
      - Kopie Ihres Handelsregisterauszugs (Kbis) oder entsprechendes Dokument
      - Bankverbindungsbescheinigung (RIB für Relevé d'Identité Bancaire)

      Unternehmen:
      - Kopie Ihres nicht mehr als 3 Monate alten Handelsregisterauszugs (Kbis)
      - Ausweiskopie des Unterzeichnenden
      - Beidseitige Kopie von Personalausweis oder Reisepass des Bewohners
      - Kopie der letzten Steuerunterlagen
      - Bankverbindungsbescheinigung (RIB für Relevé d'Identité Bancaire)

  • 7. Versicherung
    • Der Mieter muss vor dem Einzug in die Wohnung eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben. Der Versicherungsvertrag deckt Risiken wie Brand, Wasserschäden, Diebstahl usw. ab. Solche Versicherungsverträge werden von allen Versicherungsunternehmen und den meisten Bankinstituten angeboten. Wenn Sie Kontakt mit einem Versicherungsmakler aufnehmen wollen, können wir Sie an einen Geschäftspartner weiterleiten.

  • 8. Garantien
    • Selbstschuldnerische Bürgschaft:
      Es handelt sich um eine schriftliche Verpflichtung eines Dritten, in der Regel ein Verwandter oder ein Elternteil mit einem höheren Einkommen als der Mieter, die Zahlung der Miete zu garantieren.
      Eine solche selbstschuldnerische Bürgschaft wird von bestimmten Wohnungseigentümer verlangt. In diesem Fall stellen wir dem Mieter ein Musterschreiben für eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Verfügung, die von der bürgenden Person abgeschrieben und unterzeichnet werden muss.
      Bankkaution:
      Der Mieter muss einen Geldbetrag in Höhe der in der kompletten Mietdauer anfallenden Miete auf einem Mietkautionskonto hinterlegen.
      Dieser Betrag dient als eine Garantie bei Zahlungsverzug der Miete.
      Bestimmte Wohnungseigentümer verlangen eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

  • 9. Strom
    • Die Stromrechnung ist vom Mieter zu begleichen.
      Entweder meldet sich der Mieter bei der Wohnungsübergabe selbst als Verbraucher beim Stromanbieter an und begleicht seine Stromrechnung direkt an ihn.
      Oder der Eigentümer berechnet eine Strompauschale, die am Ende des Mietverhältnisses neu berechnet werden kann, und die zusätzlich zur Miete vom Mieter zu begleichen ist.
      Oder der Eigentümer zieht die Stromgebühren, die er durch Zählerablesen beim Ein- und Ausziehen berechnet, von der auszuzahlenden Kaution ab.

  • 10. Internet
    • Internet und Telefon gehören zum persönlichen Verbrauch, dementsprechende Gebühren sind daher vom Mieter zu entrichten.
      Der Mieter meldet sich beim Internet- bzw. Telekommunikationsanbieter unter seinem Namen an und begleicht seine Rechnungen direkt an ihn. Der Mieter kann dem Eigentümer auch zusätzlich zur Monatsmiete eine monatliche Pauschalgebühr zahlen.

  • 11. Wohnungsübergaben
    • Für die Kosten der Wohnungsübergabe muss der Mieter aufkommen.
      Sie wird von einem externen Dienstleister durchgeführt.

  • 12. Problem mit der Wohnung
    • Stromausfall, Panne bei einem elektrischen Haushaltsgerät, Wasserschäden, Internetausfall usw. : Was tun?
      Nehmen sie Kontakt mit Ihrem Vermieter bzw. mit dessen gesetzlichen Stellvertreter auf, der das Problem beheben wird.

  • 13. Verlängerung des Mietverhältnisses
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter der Rufnummer 01-47-03-14-20.
      Bestimmte, zeitlich begrenzte Mietverhältnisse werden stillschweigend verlängert, andere dagegen machen einen neuen schriftlichen Vertrag und die Entrichtung einer Maklergebühr erforderlich.